Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen WOLF KHOSROWI & CIE, im nachfolgenden WKC genannt, und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Auch gelten die hier aufgeführten AVG, wenn WKC in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Reine Beratungsaufträge sind Werksverträge.

2.2 Verträge über Konzeption, Gestaltung, Text und Programmierung von Internetseiten und Webshops werden nach aktueller Kenntnis rechtlicher Vorgaben erstellt – die rechtliche Überprüfung von Impressum, Datenschutzerklärung und Webshop ist aber nicht Bestandteil dieser Verträge. Wir bieten an, die Überprüfung der Rechtssicherheit im Namen und auf Rechnung unserer Kunden zu veranlassen – sollte ein Kunde diesen kostenpflichtigen Service wünschen, wird dafür ein separater Vertrag geschlossen.

2.3 Jeder andere WKC erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit oder die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit der Arbeiten von WKC. Der Auftraggeber ist für diese Recherchen selber verantwortlich.

2.4 Konzepte, Texte, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von WKC weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

2.5 WKC räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

2.6 WKC ist auf Vervielfältigungsstücken und Medien als Urheber zu nennen.

2.7 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

3. Abnahme, Vergütung und Fälligkeit

3.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Die Abnahme von Kreativaufträgen darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.

3.2 Alle Beratungsleistungen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die WKC für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.3 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Die Vergütung ist bei Beauftragung und Fertigstellung jeweils zur Hälfte fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Tätigkeiten oder Werke in Teilen abgenommen, so sind zusätzlich entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von WKC hohe finanzielle Vorleistungen, so sind weitere angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so ist WKC zur Abrechnung der vereinbarten Gesamtsumme berechtigt.

3.4 Bei Zahlungsverzug kann WKC Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

4. Fremdleistungen

Sind zur Auftragserfüllung Fremdleistungen erforderlich (z.B. Druck, Übersetzung, Fotografie etc.), ist WKC nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, diese im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

5. Korrektur, Überwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung

5.1 Vor Ausführung von Vervielfältigungen erhält WKC Korrekturmuster.

5.2 Die Produktionsüberwachung durch WKC erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist WKC berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

5.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber WKC zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich. WKC ist berechtigt, Arbeiten für den Auftraggeber zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

6. Haftung

6.1 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt WKC gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung, es sei denn, WKC trifft gerade bei der Auswahl Verschulden. WK tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

6.2 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen/-daten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Produkt, Text und Bild. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt die Haftung von WKC.

6.3 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich geltend zu machen.

7. Vorlagen

Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller WKC übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber WKC von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Punkte nicht rechtsgültig sein, bleiben die übrigen Punkte davon unberührt.
Erfüllungsort ist 64760 Oberzent. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
"Wolf Khosrowi & Cie ist ein Glücksfall für uns …
Ihr ganzheitlicher Beratungsansatz, ihre kreativen Lösungen und ihre zuverlässige und angenehme Betreuung waren nicht nur nach außen erfolgreich, sie haben auch im Unternehmen wichtige Impulse gesetzt …"
Tobias Hahn, Geschäftsführer GLASBAU HAHN, Frankfurt am Main
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